Frühe Hilfen Österreich
Frühe Hilfen haben in den letzten Jahren in Österreich stark an Relevanz gewonnen. Es wurden bzw. werden nationale wie internationale Erkenntnisse und Erfahrungen aufgearbeitet und fachliche Grundlagen für Österreich erarbeitet.
In diesem Bereich informiert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen über die fachlichen Grundlagen und den Wissenstand rund um das Thema Frühe Hilfen.
Frühe Hilfen als Teil politischer Strategien
Frühe Hilfen sind in einer Reihe von aktuellen politischen Strategien und Konzepten verankert:
Regierungsprogramm: Frühe Hilfen finden sich im aktuellen Regierungsprogramm (2020-2024) mit dem formulierten Ziel von Flächendeckung und weiteren Ausbau sowohl im Kapitel Gesundheit als auch Familien. Der Ausbau von Frühen Hilfen war auch bereits in den letzten beiden Regierungsprogrammen verankert (2017-2022 und 2013-2018).
Frühe Hilfen finden sich als Maßnahmenbereich in den Strategie- und Maßnahmenkonzepten des Gesundheitsziels 2 (Gesundheitliche Chancengerechtigkeit für alle Menschen in Österreich sicherstellen) und des Gesundheitsziels 6 (Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche bestmöglich gestalten).
Gesundheitsreform ("Zielsteuerung Gesundheit"): Auch im Bundes-Zielsteuerungsvertrag 2017 bis 2021 (nunmehr verlängerst bis 2023) sind die Frühen Hilfen berücksichtigt: Beim Operativen Ziel 4 „Optimierung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ausgewählten Bereichen“ findet sich unter den Maßnahmen auf Bundesebene „Weiterentwicklung und nachhaltige Verankerung von Frühen Hilfen in Österreich (inkl. Festlegung eines nachhaltigen Finanzierungsmodells)“.
Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz): Frühe Hilfen sind die zentrale Strategie zur Erreichung von Ziel 4 „In der frühen Kindheit das Fundament für langfristige Gesundheit legen“.
Kindergesundheitsstrategie der Sozialversicherung: Frühe Hilfen werden als wichtiges Interventionsfeld definiert.
Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt: Die verstärkte Etablierung von Frühen Hilfen ist ein Maßnahmenbereich des Aktionsplans.
Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit: Frühe Hilfen sind als priorisierter Schwerpunkt definiert, was eine wesentliche Grundlage für die Mittelverwendung im Rahmen der Vorsorgemittel sowie der Landesgesundheitsförderungsfonds darstellt.
Vorsorgemittel 2017 bis 2021 (nunmehr verlängerst bis 2023): Nachdem die Vorsorgemittelperiode 2015/16, die eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für den Auf- und Ausbau von regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerken in allen Bundesländern darstellte, ausgelaufen ist, wurde beschlossen, das Schwerpunktthema „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ mit den Umsetzungsmaßnahmen „Frühe Hilfen“ und „Gesundheitskompetenz bei Jugendlichen“ in der neuen Vorsorgemittelperiode 2017 bis 2021 weiterzuführen. Es werden damit im Rahmen der Vorsorgemittel auch in den nächsten Jahren zahlreiche Maßnahmen zu Frühen Hilfen gefördert.